Have any questions?
+44 1234 567 890
Boden- und Artenschutz sind wichtige Handlungsfelder der Baumpfleger
Erfolgreiches Seminar des Fachverbandes geprüfter Baumpfleger
Boden- und Artenschutz waren Schwerpunktthemen des Seminars des Fachverbandes geprüfter Baumpfleger im Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) vom 20. bis 22. April 2018 in Grünberg.
Stefanie Weigelmeier, freiberufliche Artenschutzgutachterin und Mitarbeiterin in einer unteren Naturschutzbehörde, erläuterte den über 80 Teilnehmern eingehend die gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Artenschutzes u.a. im Bundesnaturschutzgesetz. Mit einer Checkliste zum Vorgehen gab sie den Praktikern eine gute Handlungsgrundlage. Die Habitaterkennung ist beim Artenschutz ein zentrales Thema. Jörg Cremer, Vorsitzender des Fachverbandes, riet allen Kollegen, das Thema Artenschutz wichtig zu nehmen und sich weiterhin fortzubilden. „Der Baumpfleger ist derjenige vor Ort im Baum, der wissen muss, wann ein Konflikt mit dem Artenschutz entsteht und weiteres veranlassen“ so Cremer und da kommt es auf den Fachmann an, der Auftraggeber und die Naturschutzbehörden beraten kann.
„Das was man nicht sieht, wird bisher auch nicht berücksichtigt“, erklärte Jürgen Unger, Eichhorn-Baumpflege und stellte Standortsanierungen mittels Geoinjektionen als Maßnahmen der Baumpflege vor. Nur bei ausreichender Sauerstoffversorgung sind Wurzeln gesund und z. B. Mykorrhiza-Pilze wie auch die Bodenlebewesen aktiv. Er empfahl eine trockene Bodenbelüftung mit anschließender Füllung der entstanden Hohlräume mit Stützmaterial optional mit Düngung, Mykorrhiza Impfung und Veränderungen des pH-Wertes. Im Rahmen der anschließenden Baumpflegefachmesse führte eines der führenden Unternehmen in der Geoinjektionstechnik die Tiefenbelüftung vor.
Verdichtungen sind auf der Kronenprojektionsfläche unbedingt zu vermeiden, ergänzte Jörn Benk, Benk Ingenieur- und Sachverständigenbüro Mühlheim/Ruhr. „Der erste Schaden ist der Schlimmste“, das erste Befahren führt bereits zu dem größtmöglichen Schaden - das bedeutet, wenn Fahrspuren nicht verhindert wurden, sind diese zu befahren und es sollen keine weiteren gebildet werden. Zur Begutachtung des Bodens riet er zur Bodensonde, dem klassischen Pürckhauer-Bohrstock und der Spatendiagnose. Benk arbeitet im Arbeitskreis „Baum im Boden“ mit an einer potentiellen Erweiterung der Checkliste Baumkontrolle, die offenbar den Bodenaspekt bisher nicht genügend berücksichtigt.
Selbstständig oder Scheinselbstständig, zu dieser Frage hatte der Fachverband geprüfter Baumpfleger RA Romana Hoffmann, Justitiarin des Zentralverbandes Gartenbau eingeladen. Die Definition der Selbstständigkeit sei nicht klar aus den gesetzlichen Grundlagen allein herauszulesen. „Die vertragliche Ausgestaltung ist nicht allein relevant, es wird auch geprüft, wie in der Praxis gehandelt wird“, berichtete sie. Zu beachten seien auch Art und Weise der Weisungsgebundenheit, Regelmäßigkeit der Tätigkeit, Nutzung von eigenen oder Auftraggeberwerkzeug. Bei einer festgestellten Scheinselbstständigkeit können mindestens vier Jahre rückwirkend Sozial- und Krankenversicherung eingefordert werden, ggf. auch höhere Lohnkosten bei einer anderen Eingruppierung. Im Zweifelsfall sollte daher qualifizierter fachlicher Rat eingeholt werden.
Baumschnitt unter völlig anderen Kriterien erlebten die Teilnehmer der Tagung bei der Exkursion auf den Obsthof Sauerbier in Grünberg. Die Schnitttechnik erfolgt im Ertragsobstbau unter anderen Gesichtspunkten als bei der allgemeinen Baumpflege u.a. in der Pflege von Streuobstwiesen. Das Thema Artenschutz zeigte sich in einer ausgebreiteten Bruthöhle aber auch hier.